Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1.            Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund setzt sich weiterhin mit großer Entschiedenheit für den Erhalt der Bahnverbindung zwischen Stralsund und Barth ein und fordert die Landesregierung dazu auf, die Ausschreibung dieser Strecke unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen. Dabei soll mindestens das derzeit bestehende Angebot aufrechterhalten werden. Überlegungen zur Stilllegung der Strecke erteilt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund eine deutliche Absage.

2.            Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich in das derzeit laufende Beteiligungsverfahren der VMV einzubringen und für den Erhalt der Bahnstrecke Stralsund-Barth einzutreten.

3.            Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt fest, dass der Erhalt des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) für die Entwicklung des Landesteiles Vorpommern von wichtiger Bedeutung ist und appelliert an die Landesregierung, den Ankündigungen zu einer besonderen Förderung Vorpommerns Taten folgen zu lassen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei, dass das bestehende Bahnangebot mindestens auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleibt.

 

Der Bürgerschaftspräsident wird gebeten der Landesregierung den Beschluss der Bürgerschaft mitzuteilen. Mit gesondertem Schreiben soll auch der für Vorpommern eingesetzte Staatssekretär Patrick Dahlmann über den Beschluss der Bürgerschaft informiert werden. Der Bürgerschaftspräsident wird ferner darum gebeten, der Bürgerinitiative „Keine Bahn ist keine Lösung“ ebenfalls Kenntnis von der Beschlussfassung der Bürgerschaft zu geben.


Herr Suhr begründet seinen Antrag ausführlich.

Mit dem Antrag sollte gegenüber dem Land deutlich gemacht werden, dass die Bahnstrecke Stralsund – Velgast – Barth von Bedeutung ist.

 

Herr Schwarz sichert die Unterstützung der Fraktion CDU/FDP zu diesem Antrag zu.

 

Herr Paul lässt über den Antrag abstimmen.


Mehrheitlich beschlossen