Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1. Welche städtebaulichen Planungen sind im Bereich Parower Chaussee, Prohner Straße und Heinrich-Mann-Straße in nächster Zeit vorgesehen?

2. Wurden Gespräche mit Gartenspartenmitgliedern in diesem Bereich zwecks Aufgabe von Gärten geführt oder sind sie vorgesehen?

3. Plant die Verwaltung in diesem Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes, wenn ja welcher Art?

 

 

Die Anfrage beantwortet Herr Wohlgemuth wie folgt:

 

zu 1.

Die 2002 beschlossene Aufstellung des B-Planes Nr. 50 „Technologiepark Prohner Straße“ verfolgte auf dem vormals von der Entsorgungs GmbH und der Friedhofsverwaltung genutzten Gelände östlich der Prohner Straße eine Gewerbegebietsentwicklung für die Ansiedlung technologieorientierter Existenzgründer/ Firmen und eine Neuordnung der Erschließung. Mangels Nachfrage von Firmen und wegen der erheblichen Erschließungskosten (insb. Regenwasserableitung) wurde dieses Planungsziel aufgegeben. Nunmehr streben die LGE Landesgrunderwerb GmbH und der Eigentümer von zwei großen Flächen im Gebiet hier gemeinsam eine Wohnungsbauentwicklung an. Diese Überlegungen beziehen auch angrenzende Kleingartenflächen mit ein. Für eine Wohnungsbauentwicklung wäre ebenfalls ein Bebauungsplan erforderlich.  

 

zu 2.

Auf Einladung der Stadt und unter Einbeziehung der interessierten Investoren fanden am 15. März 2017 eine Informationsveranstaltung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. und dem Vorstand des Kleingartenvereins "Erholung und Frieden" und am 31. März 2017 eine Veranstaltung mit den betroffenen Kleingartenfreunden statt. Es wurde er-läutert und erörtert, ob und ggf. zu welchen Bedingungen der Kleingartenverein zur Aufgabe der kleingärtnerische Nutzung auf Teilflächen bereit wäre zugunsten der avisierten baulichen Entwicklung. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Gartenfreunde am 12. Mai 2017 einen Beschluss über das weitere Vorgehen fassen.

 

zu 3.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 50 als gemischte Bau-fläche und die angrenzenden Kleingärten als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauer-kleingärten“ dar. Um den Flächennutzungsplan an die künftigen Gewerbeentwicklung im B-Plan Nr. 50 anzupassen, wurde mit dem B-Plan-Aufstellungsbeschluss auch das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, jedoch nicht zu Ende geführt. Wenn auf den als Dauerkleingärten dargestellten Grünflächen eine Wohnungsbauentwicklung er-folgen soll, wäre eine Änderung der Flächennutzungsplan-darstellungen in Wohnbauflächen erforderlich.   

 

Herr Adomeit fragt nach, ob die Kleingärtner eine Abfindung erhalten. Dazu führt Herr Wohlgemuth aus, dass dies im Bundeskleingartengesetz geregelt ist.

 

Herr Paul stellt den Antrag auf Führen einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt

2017-VI-03-0575

 

Herr Adomeit teilt mit, dass ihm vor ca. 3 Jahren mitgeteilt worden sei, dass es nicht geplant sei, Kleingartenflächen umzunutzen. Inzwischen wurden mehrere Flächen umgewidmet. Er fragt nach, ob Ausgleichsgrünflächen geschaffen werden.

Herr Wohlgemuth teilt mit, dass ein Ausgleich herzustellen ist.

 

Auf die weitere Nachfrage informiert Herr Wohlgemuth, dass in enger Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde e.V. ein Kleingartenkonzept erstellt wird.

Es gibt unterschiedliche Leerstandssituationen in den einzelnen Sparten.

Sollten Planungen anstehen, wird mit den einzelnen Parzellenbesitzern das Gespräch gesucht.

 

Herr Adomeit möchte wissen, ob es in der Frankensiedlung Planungen gibt.

Herr Wohlgemuth sichert zu, dass im Falle von Planungen frühzeitige Gespräche geführt werden.