Beschluss: zurückgezogen

Herr Paul gibt zum vorliegenden Antrag folgenden Hinweis:

 

Die unter Punkt 1-3 gestellten Fragen betreffen keine Angelegenheiten von besonderer Bedeutung gem. § 71 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ‘Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen‘ (KV M-V), die die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH betreffen.

Es handelt sich hier um Fragen zu Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, auf die gem. § 34 KV M-V ‘Kontrolle der Verwaltung’ auf Antrag oder Anfrage Auskunft zu erteilen ist.

Daher erfolgt keine Beantwortung.

 

Der Präsident bittet, den Antrag zurückziehen und ggf. als kleine Anfrage zur nächsten Sitzung einzureichen. Alternativ wäre eine schriftliche Beantwortung möglich. Dem Vorschlag der schriftlichen Beantwortung folgt Herr Suhr.