Herr Paul gibt zum vorliegenden Antrag folgenden Hinweis:
Die
unter Punkt 1-3 gestellten Fragen betreffen keine Angelegenheiten von
besonderer Bedeutung gem. § 71 (4) Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern ‘Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und
Einrichtungen‘ (KV M-V), die die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
betreffen.
Es handelt sich hier um Fragen zu
Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, auf die gem. § 34 KV M-V ‘Kontrolle der
Verwaltung’ auf Antrag oder Anfrage Auskunft zu erteilen ist.
Daher erfolgt keine Beantwortung.
Der Präsident bittet, den Antrag
zurückziehen und ggf. als kleine Anfrage zur nächsten Sitzung einzureichen.
Alternativ wäre eine schriftliche Beantwortung möglich. Dem Vorschlag der
schriftlichen Beantwortung folgt Herr Suhr.