Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:


1.            Wie ist der Stand zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft in Bezug auf die                 Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der            Schwedenschanze“?

 

2.            Welche Bau-, Abriss- oder Erschließungsaktivitäten sind im Bereich des        Bebauungsplans derzeit geplant, bzw. werden derzeit umgesetzt?

3.            Wer trägt die Kosten der laufenden Maßnahmen?

 

 

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt durch Herrn Wohlgemuth:

 

1)     Wie ist der Stand zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“?

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“ war der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der den Investor zum Bau auch eines Hafens am Standort verpflichtet, Voraussetzung für die Durchführung des Änderungsverfahrens. Dieser städtebauliche Vertrag wurde von der Bürgerschaft am 9. Juni 2016 beschlossen und im August 2016 unterzeichnet. Nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses fand im August/ September 2016 die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf der Planänderung statt. Zeitgleich erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Derzeit wird der Planentwurf erarbeitet. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist für Mai 2017 geplant.

 

2)     Welche Bau-, Abriss- oder Erschließungsaktivitäten sind im Bereich des Bebauungsplanes derzeit geplant bzw. werden derzeit umgesetzt?  Wer trägt die Kosten der laufenden Maßnahmen?

 

Aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr lässt die Eigentümerin des Hafenareals Schwedenschanze, die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, derzeit das seit vielen Jahren leer stehende Gebäude im Uferbereich beseitigen. Die geplante Beseitigung des ruinösen Gebäudes wurde am 7. November 2016 bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt. Die Kosten für den Gebäudeabriss trägt die Eigentümerin.

 

Gemäß § 61 Abs. 3 Ziff. 2 LBauO M-V ist diese Maßnahme verfahrensfrei und bedarf keiner Genehmigung. Mit dem Gebäudeabriss wird hier ein den touristischen Ostseeküstenradweg beeinträchtigender städtebaulicher Missstand beseitigt. Auch die Hochschule Stralsund hatte diesen Missstand in ihrem Umfeld bereits beanstandet.

 

Der Beginn vorbereitender Erschließungsarbeiten für die geplante Neubebauung ist für frühestens Sommer 2017 vorgesehen.

 

Für den Bau des neuen Sportboothafens mit ca. einhundert Bootsliegeplätzen hat sich der Investor nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 verpflichtet.

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.