Anfrage:
1. Wie ist der Stand zur Umsetzung des
Beschlusses der Bürgerschaft in Bezug auf die Änderung
des Bebauungsplans Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“?
2. Welche
Bau-, Abriss- oder Erschließungsaktivitäten sind im Bereich des Bebauungsplans derzeit geplant, bzw.
werden derzeit umgesetzt?
3. Wer trägt die Kosten der
laufenden Maßnahmen?
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt durch Herrn Wohlgemuth:
1) Wie ist der Stand zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“?
Gemäß Aufstellungsbeschluss zur 1.
Änderung des B-Plans Nr. 38 „Hafen- und
Uferbereich an der Schwedenschanze“ war der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, der den Investor zum Bau auch eines Hafens am Standort verpflichtet,
Voraussetzung für die Durchführung des Änderungsverfahrens. Dieser
städtebauliche Vertrag wurde von der Bürgerschaft am 9. Juni 2016 beschlossen
und im August 2016 unterzeichnet. Nach der Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses fand im August/ September 2016 die frühzeitige
Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf der Planänderung statt. Zeitgleich erfolgte
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Derzeit wird der Planentwurf erarbeitet. Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss ist für Mai 2017 geplant.
2)
Welche Bau-, Abriss- oder Erschließungsaktivitäten sind im Bereich
des Bebauungsplanes derzeit geplant bzw. werden derzeit umgesetzt? Wer trägt die Kosten der laufenden Maßnahmen?
Aus Gründen der Sicherheit und
Gefahrenabwehr lässt die Eigentümerin des Hafenareals Schwedenschanze, die
Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, derzeit das seit vielen Jahren leer stehende
Gebäude im Uferbereich beseitigen. Die geplante Beseitigung des ruinösen
Gebäudes wurde am
7. November 2016 bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt. Die Kosten für den Gebäudeabriss trägt die Eigentümerin.
Gemäß § 61 Abs. 3 Ziff. 2 LBauO
M-V ist diese Maßnahme verfahrensfrei und bedarf keiner Genehmigung. Mit dem
Gebäudeabriss wird hier ein den touristischen Ostseeküstenradweg
beeinträchtigender städtebaulicher Missstand beseitigt. Auch die Hochschule Stralsund
hatte diesen Missstand in ihrem Umfeld bereits beanstandet.
Der Beginn vorbereitender
Erschließungsarbeiten für die geplante Neubebauung ist für frühestens Sommer
2017 vorgesehen.
Für den Bau des neuen
Sportboothafens mit ca. einhundert Bootsliegeplätzen hat sich der Investor nach
Maßgabe des städtebaulichen Vertrages innerhalb von drei Jahren nach
Rechtskraft der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 verpflichtet.
Auf eine Aussprache wird verzichtet.