Frau Steinmetz bittet Frau Ehrke um entsprechende Ausführungen.

 

Frau Ehrke verweist auf das Schreiben an das Innenministerium zum Stand der Arbeiten zur Eröffnungsbilanz 2010,  dass den Ausschussmitgliedern zugegangen ist.

 

Von den 38 vorliegenden Arbeitspaketen sind 12 geprüft. Bei den beiden, seit der letzten Sitzung abgeschlossenen Arbeitspaketen handelt es sich um das Arbeitspaket 17 – Volkshochschule und Arbeitspaket 31 – Rückstellung Wertpapiere. 

 

Das Arbeitspaket 25 – Rückstellungen aus Steuerschuldverhältnissen ist dem Rechnungsprüfungsamt noch nicht zur Prüfung übergeben worden. Somit liegen derzeitig 25 Arbeitspakete vor und befinden sich in überwiegender Anzahl in der Prüfung.

 

An Hand des Arbeitspaketes 21 – Rückstellungen für Personalaufwendungen erläutert Frau Ehrke die stetige Überarbeitung. Derzeitig ist die Prüfung dieses Arbeitspaketes im Wesentlichen abgeschlossen.

 

Durch laufende Überarbeitung konnte auch beim Arbeitspaket 01 – Grundstücke die aufgetretene Fehlerquote gesenkt werden. Dieses ist Ergebnis der erhöhten Stichprobenanzahl von 10 auf 22 %. Zurzeit sind von ca. 8.500 Bewertungen von Grundstücken  ca.1.900 überprüft.

 

Herr Hülse erkundigt sich, ob zusätzliches Personal für die Erarbeitung der Eröffnungsbilanz eingestellt worden ist. Frau Ehrke kann lediglich bestätigen, dass im Zentralen Gebäudemanagement ein Kollege, der vor seinem Ruhestand mit Aufgaben zur Bewertung beschäftigt war, wieder befristet in den aktiven Dienst geholt worden ist.

 

Auf die Frage von Herrn Hülse, nach dem Bestand des Termins 30.06.2014, erklärt Frau Ehrke das dies den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes nicht bekannt ist.

 

Frau Fränk begrüßt die Erhöhung der Stichproben.

 

Frau Steinmetz interessiert, ob Änderungen der Eröffnungsbilanz nach Beschluss durch die Bürgerschaft erneut durch diese zu beschließen sind. Darauf weist Frau Ehrke auf die dazu notwendigen Festlegungen von Wesentlichkeitsgrenzen, zum Beispiel in der Hauptsatzung hin.

 

Herr Sachon ergänzt, dass derzeitig noch nicht beurteilt werden kann, wie sich z.B. die erforderliche Minderung in der Anrechnung der Versicherungssummen für Kulturgüter um 50 % oder 15 Mio. Euro auf das Gesamtergebnis auswirkt.

 

Herr Pagels möchte den Unterschied zwischen Gebäuden und Bauwerken wissen.

Frau Ehrke sichert ihm die Übergabe der entsprechenden Definitionen mit diesem Protokoll zu.