Sitzung: 22.01.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Steinmetz bittet Frau Ehrke um
entsprechende Ausführungen.
Frau Ehrke verweist auf das Schreiben an das
Innenministerium zum Stand der Arbeiten zur Eröffnungsbilanz 2010, dass den Ausschussmitgliedern zugegangen ist.
Von den 38 vorliegenden Arbeitspaketen sind 12
geprüft. Bei den beiden, seit der letzten Sitzung abgeschlossenen
Arbeitspaketen handelt es sich um das Arbeitspaket 17 – Volkshochschule und
Arbeitspaket 31 – Rückstellung Wertpapiere.
Das Arbeitspaket 25 – Rückstellungen aus
Steuerschuldverhältnissen ist dem Rechnungsprüfungsamt noch nicht zur Prüfung
übergeben worden. Somit liegen derzeitig 25 Arbeitspakete vor und befinden sich
in überwiegender Anzahl in der Prüfung.
An Hand des Arbeitspaketes 21 – Rückstellungen
für Personalaufwendungen erläutert Frau Ehrke die stetige Überarbeitung.
Derzeitig ist die Prüfung dieses Arbeitspaketes im Wesentlichen abgeschlossen.
Durch laufende Überarbeitung konnte auch beim
Arbeitspaket 01 – Grundstücke die aufgetretene Fehlerquote gesenkt werden.
Dieses ist Ergebnis der erhöhten Stichprobenanzahl von 10 auf 22 %. Zurzeit
sind von ca. 8.500 Bewertungen von Grundstücken
ca.1.900 überprüft.
Herr Hülse erkundigt sich, ob zusätzliches
Personal für die Erarbeitung der Eröffnungsbilanz eingestellt worden ist. Frau
Ehrke kann lediglich bestätigen, dass im Zentralen Gebäudemanagement ein
Kollege, der vor seinem Ruhestand mit Aufgaben zur Bewertung beschäftigt war,
wieder befristet in den aktiven Dienst geholt worden ist.
Auf die Frage von Herrn Hülse, nach dem
Bestand des Termins 30.06.2014, erklärt Frau Ehrke das dies den Mitarbeitern
des Rechnungsprüfungsamtes nicht bekannt ist.
Frau Fränk begrüßt die Erhöhung der
Stichproben.
Frau Steinmetz interessiert, ob Änderungen der
Eröffnungsbilanz nach Beschluss durch die Bürgerschaft erneut durch diese zu
beschließen sind. Darauf weist Frau Ehrke auf die dazu notwendigen Festlegungen
von Wesentlichkeitsgrenzen, zum Beispiel in der Hauptsatzung hin.
Herr Sachon ergänzt, dass derzeitig noch nicht
beurteilt werden kann, wie sich z.B. die erforderliche Minderung in der
Anrechnung der Versicherungssummen für Kulturgüter um 50 % oder 15 Mio. Euro
auf das Gesamtergebnis auswirkt.
Herr Pagels möchte den Unterschied zwischen
Gebäuden und Bauwerken wissen.
Frau Ehrke sichert ihm die Übergabe der entsprechenden Definitionen mit diesem Protokoll zu.