Herr Hölbing fragt nach, ob ein Besitzer eines Hauses in der Innenstadt, der sich in diesem eine Wohnung vorhält, ebenfalls Zweitwohnungssteuer bezahlen müsste.

Dazu führt Frau Jescheniak aus, dass bei selbstgenutzten Wohnungen die Zweitwohnungssteuer anhand des Mietspiegels festgelegt wird.

 

Herr Kuhn sieht zwischen den § 2 Abs. 2 und 3 eine Ungleichbehandlung. Er begründet dies mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.09.2015. Darin heißt es: „Die aus der ehelichen Lebensgemeinschaft resultierenden Verpflichtungen rechtfertigen eine Ungleichbehandlung gegenüber unverheirateten Personen.“

 

Auf die Frage von Herrn Pieper stellt Frau Jescheniak klar, dass ein Nachweis über die zu zahlende Miete zu erbringen ist.

 

Frau Jescheniak teilt auf Nachfrage von Herrn Kinder mit, dass Verheiratete, die aus beruflichen Gründen in Stralsund sind, aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bereits durch eine Änderungssatzung von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen waren.

Auszubildende und Studenten sind nicht ausgenommen, da es eine Aufwandsteuer ist.

 

Herr van Slooten erläutert Herrn Kinder, dass Auszubildende und Studenten in Stralsund ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie müssen sich nicht bei den Eltern mit Nebenwohnsitz melden und haben somit keine Nachteile, wenn sie sich in Stralsund hauptwohnsitzlich anmelden.

Die Stadt erhält Schlüsselzuweisungen für jeden hauptwohnsitzlich Gemeldeten.

 

Herr Kuhn sieht Nachteile für Studenten beim Aufwand wie der Adressänderung und der Notwendigkeit einer privaten Haftpflicht.

Jedoch ist die Steuer ein sehr gutes Steuerungsinstrument, um mehr Schlüsselzuweisungen zu erhalten.

 

Herr Kinder fragt nach, wie viele Personen von der Steuer belastet werden.

Frau Steinfurt führt dazu aus, dass die Miete für Studenten in Holzhausen unter dem Höchstsatz liegt. Dadurch sinkt die Zahlung der Zweitwohnungssteuer mit der veränderten Satzung.

Weiter erhalten die Studenten 150 € Begrüßungsgeld.

 

Herr Kinder vermutet, dass Studenten derzeit eine geringe Zweitwohnungssteuer zahlen und daher zukünftig mehr zahlen.

Herr Meier macht deutlich, dass mit der Ummeldung die Steuer nicht gezahlt werden muss.

Wer die Steuer zahlen muss, bekommt dafür einen Steuerbescheid zugestellt, aus dem alles Wichtige hervor geht.

 

Frau Jescheniak teilt mit, dass es in Stralsund 207 angemeldete Zweitwohnungen gibt.

Davon sind 20 Studenten, 12 Azubis und 93 Erholungsgrundstücke in Devin.

Wenn die Belastung durch die Steuer zu hoch ist, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass zu stellen.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0059/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


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