Die Bürgerschaft beschließt, die Beratung des folgenden Antrages in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu verweisen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. gemeinsam mit dem Lokalen Bündnis für Familie der Hansestadt Stralsund und den im Kinder- und Jugendbereich tätigen freien Trägern die konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines / einer Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellenbedarf festzustellen,

 

2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen zur Ziffer 1. im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu beraten und nach dortiger Zustimmung

 

3. einen Entwurf für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft – nach erneuter Beratung im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung – vorzulegen.

 


Frau Dr. Carstensen begründet den Antrag ausführlich.

 

Frau von Allwörden beantragt im Namen der CDU/FDP-Fraktion, die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu verweisen, da dem Antrag nicht zu entnehmen ist, was ein solcher Kinderbeauftragter leisten soll und in welchem Umfang die Aufgaben wahrgenommen werden sollen. Es gibt noch erheblichen Diskussionsbedarf. Probleme die Kinder haben, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Familie oder erfordern ein Einbeziehen der Familie. Deshalb wird für die Tätigkeit eines Familienbeauftragten plädiert.

 

Herr Jungnickel für die Fraktion Linke offene Liste unterstützt die Verweisung der Beratung in den Ausschuss.

 

Herr Pieper erfragt die fehlende Kostendeckung für die anfallenden Personalkosten.

 

Herr Laack schlägt für eine Kostendeckung eine Kürzung der Haushaltsmittel für die Fahrzeuge des Oberbürgermeisters und der Senatoren vor.

 

Frau Quintana Schmidt verweist auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Sicherheit und Gleichstellung.

 

Frau Kühl erinnert an die Beratungen zum Kinder- und Jugendparlament, welche im Sande verlaufen sind, da kein wirkliches Interesse bestand.

Herr Hartlieb informiert, dass die Hansestadt Stralsund keine Investitionen in die angesprochenen Dienstwagen tätigt. Hier findet das Leasing-Verfahren für Großunternehmer Anwendung, welches die Kosten minimiert.

 

Frau Bartel betont, dass der Antrag schon die Einrichtung eines Kinderbeauftragten beinhalten soll, aber eine Erweiterung auf die Familie kann durchaus erfolgen.

 

Herr Schulz lässt über den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung wie folgt abstimmen:

 

 


Mehrheitlich beschlossen