Herr Schulz erteilt zunächst Herrn Bogusch das Wort, welcher wie folgt ausführt:

 

Zu den Anträgen 9.4.1, 9.4.2 und 9.4.3 bittet die Verwaltung um den Verweis der Beratung in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung mit folgender

Begründung:

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen Radweg und Kreisverkehr können aufgrund der fehlenden Platzverhältnisse nicht ohne Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer umgesetzt werden.

Zur Überprüfung und Verdeutlichung der räumlichen Einschränkungen bei der Errichtung von Radwegen schlägt die Verwaltung vor, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung einen Vorort-Termin durchzuführen. Hierbei kann mittels Markierungen durch Farbspray die seitlichen Ausdehnungen von Fahrbahn, Parkplätzen, Grünstreifen, Radwegen und Gehwegen an verschiedenen Straßenquerschnitten aufgezeigt werden.

 

Bezüglich der Errichtung eines Kreisverkehrs schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst ein provisorischer Kreisverkehr errichtet wird, um die verkehrliche Funktionsfähigkeit eines Kreisverkehres zu überprüfen.

 

Aus dem geplanten Bauablauf der Baumaßnahme Tribseer Damm ergibt sich mit geplantem Baubeginn Anfang 2017, dass die Kreuzung nicht vor 2018 ausgebaut wird. Aufbauend auf dem zeitlichen Bauablauf will die Stadt im Gespräch mit dem Landesförderinstitut erwirken, dass die für den Zuwendungsbescheid erforderlichen Unterlagen zum Kreisverkehr erst nach dem vorgegebenen Termin am 01.10.2016 eingereicht werden brauchen.