Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Nimmt die Hansestadt am Radwegeförderprogramm des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern teil?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Ende Dezember 2015 die Kommunale Radbaurichtlinie erlassen. Gegenstand der Förderung sind der Neu- und Ausbau eines verkehrlich gebotenen, straßenbegleitenden Radweges an einer Straße in kommunaler Baulast, der Neu- oder Ausbau eines selbständigen kommunalen Radweges und der Ausbau von Wegen für den Radverkehr, die in einem angemessenen räumlichen Zusammenhang mit einer Straße in kommunaler Baulast stehen. Ausgeschlossen sind gemeinsame Geh- und Radwege.

Die Maßnahmen müssen Teil eines kommunalen Radwegekonzeptes oder vergleichbaren Konzeptes sein. Unter anderem aus diesem Grund hat die Verwaltung das Teilkonzept Mobilität, das speziell den Radverkehr betrachtet, als Fortschreibung des Radwegebaukonzeptes aus dem Jahr 2000, erarbeiten lassen.

 

Auf Grundlage dieses Konzeptes wird die Hansestadt Stralsund Projekte zur Förderung anmelden, z. B. im Bereich der Feldstraße oder die Verbindung „Weidenkultur“. Die Förderung von Planungskosten ist nach dieser Radbaurichtlinie leider ausgeschlossen.

 

Herr Schulz stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt