Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Spielt der Aspekt Fair Trade – Faires Beschaffungswesen bei Vergaben, die durch die Hansestadt erfolgen, bereits eine Rolle?

Wenn ja, in welchem Ausmaß und wenn nein, aus welchem Grunde nicht?

Wenn nein, denkt die Hansestadt daran, sich diesbezüglich beraten zu lassen?

 

Herr Gawoehns beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Bei dem Begriff Fair Trade denkt, fallen den meisten Menschen, oder zumindest denen, die sich dafür interessieren in erster Linie Kaffee und Kakao, Tee, Honig, jedenfalls zuallererst landwirtschaftliche Produkte ein. Auch Produkte, die in den Welt-Läden, von denen es in MV derzeit wohl 4 gibt, kommen einem da vielleicht in den Sinn.

 

Fair Trade ist aber mehr bzw., kann mehr sein.

 

Wie auch Herr Gawoehns jetzt weiß, könnten beispielsweise Arbeits- und Schutzbekleidung, Computermäuse aber auch Pflasterscheine hierfür in Frage kommen.

 

Im Beschaffungswesen der Hansestadt wird darauf geachtet, dass die sog. ILO-Kernarbeitsnormen

(ILO = International Labour Organization – internationale Arbeitsorganisation)

beachtet werden, wie es der § 11 des Vergabegesetzes verlangt.

 

Also u. a. :

Keine  Zwangs- oder Pflichtarbeit, Geschlechterunabhängiges Entgelt, Ohne Diskriminierung, Mindestalter, keine Kinderarbeit

 

Fair Trade spielt derzeit keine Rolle. Das ist aber keine bewusst getroffene Entscheidung und verstößt auch nicht gegen geltendes Recht.

Fair gehandelte Produkte bzw. Leistungen mit einzubeziehen scheint aber grundsätzliche möglich zu sein. 

 

Informationen gibt es – das hat die Recherche zu dieser Anfrage ergeben. Insoweit macht es Sinn, die vorhandenen Beratungsangebote zu nutzen.

 

Herr Schulz stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt