Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Gibt es derzeit Aktivitäten seitens der Stadtverwaltung zum Verbleib der „Gorch Fock“ in der Hansestadt Stralsund?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse aus dem in Auftrag gegebenen Gutachten, die „Gorch Fock“ kostenneutral im Stralsunder Hafen zu betreiben?

 

  1. Hat die Stadtverwaltung Informationen zum Verkauf der „Gorch Fock“ seitens des Eigner Vereins an andere Städte?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Hartlieb:

 

Seit dem Beginn der Verhandlungen über den Ankauf der Gorch Fock I wurde von der Hansestadt Stralsund mit dem Eignerverein Tall Ship Friends e.V. das gemeinsame Ziel verfolgt,  einer größeren Öffentlichkeit nachhaltig den Zugang zu diesem Erbe deutscher Segelschifffahrt und -tradition zu ermöglichen und langfristig die Erhaltung und den Betrieb des Segelschulschiffes zu gewährleisten.

 

Die Bedingungen seitens Tall Ship Friend e.V. sind von Beginn an im Wesentlichen, dass

 

  • der Verein mit der Veräußerung des Schiffes Gorch Fock I. seine Gemeinnützigkeit nicht gefährden darf;
  • das vorhandene Engagement, Know-How, Personal, Netzwerk und Material des Vereins dem Schiff Gorch Fock I. weiter zu Gute kommen kann;
  • der Verein aus dem Kaufpreiserlös seine Verbindlichkeiten bedienen können muss;
  • der Verein das Ziel der Segelfähigkeit der Gorch Fock I. nicht endgültig aufgeben wird.

Voraussetzung für die Hansestadt für den Abschluss eines Kaufvertrages ist:

 

  • der dauerhafte Verbleib des Schiffes im Stralsunder Hafen
  • die wirtschaftliche – d.h. für den Haushalt kostenneutrale – Betreibung und Unterhaltung des Schiffes
  • die Vereinbarkeit mit der Kommunalverfassung und anderen Vorschriften.

Begründet ist die Idee des Ankaufs der Gorch Fock durch die Hansestadt Stralsund im Kern allerdings durch eine Forderung des Wirtschaftsministeriums. Es sieht sich nicht in der Lage bzw. ist nicht willens, entsprechende notwendige Fördermittel für den Erhalt der Gorch Fock an den Verein direkt auszuzahlen. Die Hansestadt Stralsund soll somit gegenüber dem Wirtschaftsministerium in eine Art Garantenstellung gebracht werden.

 

Die hierfür vom Wirtschaftsministerium maßgeblich finanzierte INROS LACKNER Machbarkeitsstudie für die Übernahme und den Betrieb des Segelschulschiffs "Gorch Fock I" als Basiseinrichtung der maritim-touristischen Infrastruktur im Hafen der Hansestadt Stralsund wurde durch die Gutachter für die Bürgerschaftsmitglieder und die Öffentlichkeit hier im Löwenschen Saal am 04. November 2014 vorgestellt. Daneben wurde sie innerhalb der Stadtverwaltung und mit dem Verein ausführlich diskutiert und auf Grund der vorliegenden Datenbasis wurde nach weiterem Verbesserungspotential gesucht.  Die Bürgerschaft war am 04.12.2014 mit einem Antrag von Herrn Adomeit, am 11.06.2015 mit einer Anfrage von Herrn Laack und am 05.11.2015 auf Grund einer Anfrage von Herrn van Slooten mit der Thematik Gorch Fock befasst und von der Verwaltung über den jeweiligen Sachstand laufend unterrichtet. Durch den Verein wurden weitere Untersuchungen der Schiffshülle und Gutachten zur zielführenden langfristigen Schwimmfähigkeitssicherung beauftragt. Die Finanzierung der dafür notwendigen Mittel kam mit Unterstützung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Badrow zu Stande. Ein Zwischenergebnis der gemeinsamen Anstrengungen war im Juni 2015 der Erhalt des Schwimmfähigkeitszeugnisses bis 2020. Die vielversprechenden Gutachtensergebnisse durch das Ingenieurbüro des Sachverständigen für Schiffs-und Maschinenbau Herrn Vetter lagen am 09. September 2015 vor. Die Untersuchungen wurden jeweils eng mit der Hansestadt Stralsund abgestimmt. Diese bediente sich dabei auch externen Fachverstandes seitens der Deutschen Marine. Dorthin und an Herrn Kapitän Kabiersch von hier aus besonderen Dank für ihre jeweiligen Beiträge.

 

Das alles als Grundlage nutzend, wurden durch den Verein und durch die Hansestadt Stralsund Lösungsansätze für einen wirtschaftlichen – d.h. für den kommunalen Haushalt kostenneutralen – Betrieb weiter entwickelt. Eine Möglichkeit besteht im Ankauf durch eine städtische Gesellschaft und den weiteren Betrieb des Schiffes durch eine vom Verein selbst gegründete gemeinnützige Gesellschaft. Eine andere Möglichkeit besteht im Ankauf und Betrieb durch eine städtische gemeinnützige Gesellschaft. Beide Erwerber- und Betreibermodelle sind – aus heutiger Sicht – dem Grunde nach und an und für sich umsetzbar – sie führten jedoch auf Grund der eingangs genannten Prämissen bis jetzt noch nicht zu einer endgültigen beiderseitigen übereinstimmenden abschließenden Vereinbarung, die der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgetragen werden könnte. Der Hauptgrund liegt darin, dass der Gesamtvorgang wegen zwingend zu beachtenden unterschiedlichsten und sich häufig sogar diametral widersprechenden öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Gesetzen und Vorgaben sowie zwingend zu beachtenden Nebenrechtes wie Vereinsrecht, Steuerrecht, Denkmalrecht, Förderrecht, kommunales Haushaltsrecht, um nur einige zu nennen, überaus komplex ist.     

 

Von Seiten des Vereins wurden die Verhandlungen durch Herrn Rechtsanwalt Krumbügel - erst als Mitglied des Vorstands, später als rechtlicher Vertreter des Vereins - geführt. Von beiden Seiten wurde mit einem äußerst hohen Maß an persönlichem Engagement zum Erreichen des Ziels verhandelt. Herrn Rechtsanwalt Krumbügel sei an dieser Stelle für seine äußerst konstruktive und auch die Zwänge der Gegenseite erkennende Verhandlungsposition gedankt.

 

Da bisher trotz allem Willen und aller Anstrengungen keine finale Lösung gefunden werden konnte, teilte der Verein Tall Ship Friends e.V. der Hansestadt Stralsund Ende Januar 2016 mit, dass er sich nicht mehr an die bisherige Zusage exklusiver Verhandlungen gebunden sehen könne. Diese Entscheidung ist aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten bei den Verhandlungen aus hiesiger Sicht vollkommen nachvollziehbar. Aktuelle Verhandlungen mit anderen Interessenten sind hier nicht bekannt. Die Hansestadt Stralsund ist sowohl intern, gegenüber zu beteiligenden Dritten, als auch mit dem Verein in der Abarbeit der noch offenen Punkte begriffen und in stetem Kontakt. Näheres zu weiteren Details wäre im Falle von Nachfragen wegen der laufenden Verhandlungen dem geschlossenen Teil der Bürgerschaftssitzung vorbehalten.

 

Herr Riedel hat keine weitere Nachfrage.

 

Der Präsident stellt den Antrag auf Führen einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                   mehrheitlich abgelehnt