Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnbebauung Kleine Parower Straße“, gelegen im Stadtteil Kniepervorstadt, in der Fassung vom November 2015 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnbebauung Kleine Parower Straße“ wird durch die Wohnbaugrundstücke der Kleinen Parower Straße im Westen, der Tessinstraße im Norden und der Carl-Ludwig-Schleich-Straße im Südosten begrenzt und umfasst das Flurstück 229 (anteilig) der Flur 6, Gemarkung Stralsund. 

 


 

Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:                   mehrheitlich zugestimmt