Anfrage:
1. Welche rechtlichen, konzeptionellen und planerischen
Kriterien (insbesondere bezüglich Naturschutz, Umweltschutz und Denkmalschutz)
sind für die morphologische Beschaffenheit der Teiche im Stralsunder
Stadtgebiet relevant?
2. Sieht die Verwaltung Konflikte bei Planung und Umsetzung von
Maßnahmen, die den chemischen und
ökologischen Zustand der Teiche verbessern oder ihre morphologische Beschaffenheit betreffen, und nach welchen
Kriterien wurden und werden diese zu
lösen versucht?
3. Welche Maßnahmen zur
Verbesserung der Wasserqualität der Teiche sind für den Zeitraum der zweiten
Förderperiode der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2016-2021 geplant und welche
hiervon können helfen, den ökologischen Zustand der Teiche zu verbessern und
die Verlandung der Stadtteiche zu verringern?
Herr Wohlgemuth beantwortet die
Anfrage wie folgt:
zu 1:
Umwelt- bzw. Gewässerschutz
Es gilt
das Wasserhaushaltsgesetz. In Abschnitt 5 „Gewässerausbau“ ist geregelt, dass
Gewässer so auszubauen sind, dass u.a. naturraumtypische Lebensgemeinschaften
bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers
vermieden werden. Gewässerausbau ist die wesentliche Umgestaltung eines
Gewässers oder seiner Ufer; unter diesen Gesetzesbegriff würden Änderungen der
morphologischen Beschaffenheit der Teiche fallen. Der Gewässerausbau bedarf
einer Planfeststellung.
Weiterhin
gilt das Landeswassergesetz MV. Dieses regelt ergänzend zum
Wasserhaushaltsgesetz MV, dass der zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche
Ausbau für die Gewässer 2. Ordnung (d.h. für die Teiche) den Gemeinden obliegt.
In beiden Fällen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen
die zuständige Genehmigungsbehörde. Technische Fachbehörde für die untere
Wasserbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.
Naturschutz
Es
gelten das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzausführungsgesetz MV. In
beiden Fällen ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Vorpommern-Rügen die zuständige Genehmigungsbehörde. Änderungen der
morphologischen Beschaffenheit der Teiche wären mit Änderungen in den
Uferbereichen verbunden, die teilweise gesetzlich geschützte Biotope aufweisen.
Die Notwendigkeit solcher Änderungen wäre nachzuweisen und der damit ggfs.
verbundene Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete, planerisch
vorbereitete Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
auszugleichen.
Denkmalschutz
Es
gelten das Denkmalschutzgesetz MV und
die Denkmalliste der Hansestadt Stralsund. Auf der Denkmalliste sind der
Frankenteich und der Knieperteich mit Uferzonen als Teil der ehemaligen
Stadtbefestigung aufgeführt, außerdem der Moorteich mit Stadtwald, der
Voigdehäger Teich mit Staudamm und der Andershofer Teich mit Staudamm.
Aufgrund
der in den letzten Jahrzehnten eingetretenen Veränderungen in der historisch
überkommenen Morphologie durch sukzessive Verlandungsvorgänge würden Änderungen
an der aktuellen morphologischen Beschaffenheit einiger Teiche durchaus in
Übereinstimmung mit der Erhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung aus
Gründen des Denkmalschutzes stehen. Konkretere Rahmenbedingungen sind auf
Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung zu klären.
zu 2:
Als
Voraussetzung für die Planung konkreter Maßnahmen an den Stralsunder
Stadtteichen wurden bislang zwei Sanierungskonzepte durch die Hansestadt
Stralsund beauftragt.
Laut
Sanierungskonzept für den Bauernteich (2013) sind keine seeinternen Maßnahmen
zur Verbesserung des chemischen, ökologischen und morphologischen Zustands
erforderlich. Zur Minderung des unterirdischen Phosphoreintrags über die
westlich angrenzende intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche wurde die
Aufforstung dieser Fläche mit Laubbäumen empfohlen. Die Fläche befindet sich
nicht im Eigentum der Hansestadt Stralsund; für 2016 sind entsprechende
Verhandlungen mit dem Eigentümer vorgesehen. Die Mitwirkung der Eigentümer vorausgesetzt,
sind bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen keine Konflikte zu erwarten.
Für den
Kleinen Frankenteich liegen seit kurzem die vorläufigen Ergebnisse eines
umfangreichen Untersuchungsprogramms und ein Sanierungskonzept vor. Darin
werden einerseits Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen und ökologischen
Zustands und andererseits auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der
ursprünglichen Teichfläche durch Beräumung verlandeter Uferbereiche
vorgeschlagen. Eine solche Maßnahme könnte einen maßgeblichen Beitrag zur
Verbesserung der Gewässerqualität leisten und gleichzeitig die
Wiederherstellung der historischen Uferkante im denkmalpflegerischen Sinne
ermöglichen.
Dieses
Konzept ist nun mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern,
der unteren Wasserbehörde, der unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt
abzustimmen und ggf. zu qualifizieren, so dass auf dieser Grundlage konkrete
Maßnahmen für die Sanierung der Teiche vorbereitet werden können.
zu 3:
Im
Maßnahmenprogramm zur EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit
Warnow/Peene sind folgende Maßnahmen enthalten, die zur Verbesserung der
Wasserqualität der Stralsunder Stadtteiche beitragen:
- Einrichtung eines 15m breiten Gewässerschutzstreifen am
Borgwallsee zur Unterbindung von Stoffeintrag durch Erosion von nordöstlich
angrenzenden Ackerflächen
- Gewässerrenaturierung in den Barth´schen Wiesen, Bereich
nördlich Ortslage Vogelsang
- Erhalt bzw. Einrichtung eines dauerhaften und ausreichend
breiten rechtsseitigen Gewässerrandstreifens am Hohen Graben im Bereich der
Kleingartenanlagen „Süd“ und „Am Stellwerk“
- Naturnahe Gewässerneutrassierung des Kronenhalsgrabens
(Graben 3) am Schwarzen Weg
- Umbau/Ertüchtigung des Bornschen Schützes zur Ermöglichung
einer größeren Durchfluss/Abflussmenge, zur Verstärkung der Verdünnungswirkung
in den Stadtteichen
- Reduzierung Stickstoffeinträge aus der Landnutzung, Zufluss
zum Voigdehäger Teich
- Machbarkeitsstudien für alle drei
Zuflüsse zu den Stralsunder Stadtteichen
- Ertüchtigung des maroden Dammes um den Borgwallsee zur
Wasserstandssicherung, Gewässerbereich Stralsunder Mühlgraben
Diese
Maßnahmen, mit Ausnahme der beiden letztgenannten, können helfen, durch
Reduzierung des Nährstoffgehaltes der Zuflüsse den ökologischen Zustand der
Stralsunder Stadtteiche zu verbessern und damit indirekt einer weiteren
Verlandung der Teiche zu begegnen.
Die
Hansestadt Stralsund hatte über die vorgenannten Maßnahmen hinaus in einer
Stellungnahme vom 22.06.2015 gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz
und Geologie gefordert, auch Maßnahmen, die den Borgwallsee und die Stadtteiche
selbst betreffen, aufzunehmen. Bezüglich der Stadtteiche wurde dies leider mit
der Begründung abgelehnt, dass die Fläche der einzelnen Teiche nicht die
erforderliche Größe habe und Gewässerentwicklung lediglich im ländlichen Raum
gefördert würde. Bezüglich des Borgwallsees, der über den Stralsunder
Mühlgraben mit den Stadtteichen verbunden ist, wurde eine Berücksichtigung bei
der weiteren Maßnahmenplanung (nach 2021) in Aussicht gestellt.
Frau
Fechner erfragt, warum dem Brutgebiet für Vögel eine höhere Priorität als dem
Fischbestand eingeräumt wird.
Herr
Wohlgemuth informiert, dass er hierzu im derzeitigen Augenblick keine
Informationen geben kann.
Herr Paul stellt den Antrag zur
Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich
zugestimmt
2016-VI-01-0335
Herr
Suhr erkundigt sich, wann die Sanierungsarbeiten am Kleinen Frankenteich
umgesetzt werden und wann finanzielle Mittel benötigt werden.
Herr
Wohlgemuth erläutert, dass der Vorabzug zurzeit in der Abteilung Planung und
Denkmalpflege gesichtet wird und davon ausgegangen werden kann, dass die
Kommunikation mit den entsprechenden Behörden zügig geschehen wird. Einen
konkreten Zeitrahmen kann Herr Wohlgemuth noch nicht nennen, da dies erst aus
den Gesprächen mit den Behörden hervorgeht.
Herr
Meißner schildert, dass er im Antrag zur Restaurierung der Stadtteiche (AN
0084/2015) bereits Restaurierungstechniken dargestellt und die DRAUSY-Methode
empfohlen hat. Der Lebensraum der Fische wird dadurch erhalten und verbessert.
Die Bevorzugung anderer Tiere außerhalb der Gewässer, sowie die
Nichtdurchführung von Restaurierungsmaßnahmen im Bauernteich kann von Herrn
Meißner nicht nachvollzogen werden.
Herr
Dr. v. Bosse fragt nach, ob die Verlandungsausbaggerung mit den
naturschutzrechtlichen Zielen vereinbar sei.
Herr
Wohlgemuth entgegnet, dass ein Gutachten mit infrage kommenden Methoden
erstellt wurde und dieses mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden muss.
Damit ist das nicht final durchgeprüft.
Auf die Frage von Herrn Suhr teilt Herr Wohlgemuth mit, dass die Hansestadt Stralsund den Einwand von zusammenhängenden Teichen für den Anspruch auf Fördermittel eingebracht hat. Dieser Einwand blieb mit der Begründung erfolglos, dass die einzelnen Teiche jeweils einzeln heranzuziehen sind und somit der Grenzwert von 50 Hektar nicht erreicht wird.