Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.         Welche rechtlichen, konzeptionellen und planerischen Kriterien (insbesondere bezüglich Naturschutz, Umweltschutz und Denkmalschutz) sind für die morphologische Beschaffenheit der Teiche im Stralsunder Stadtgebiet relevant?

2.         Sieht die Verwaltung Konflikte bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die den    chemischen und ökologischen Zustand der Teiche verbessern oder ihre      morphologische Beschaffenheit betreffen, und nach welchen Kriterien wurden und werden diese zu lösen versucht?

 

3.         Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität der Teiche sind für den Zeitraum der zweiten Förderperiode der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2016-2021 geplant und welche hiervon können helfen, den ökologischen Zustand der Teiche zu verbessern und die Verlandung der Stadtteiche zu verringern?

 

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1:

Umwelt- bzw. Gewässerschutz

Es gilt das Wasserhaushaltsgesetz. In Abschnitt 5 „Gewässerausbau“ ist geregelt, dass Gewässer so auszubauen sind, dass u.a. naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden werden. Gewässerausbau ist die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer; unter diesen Gesetzesbegriff würden Änderungen der morphologischen Beschaffenheit der Teiche fallen. Der Gewässerausbau bedarf einer Planfeststellung.

Weiterhin gilt das Landeswassergesetz MV. Dieses regelt ergänzend zum Wasserhaushaltsgesetz MV, dass der zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche Ausbau für die Gewässer 2. Ordnung (d.h. für die Teiche) den Gemeinden obliegt. In beiden Fällen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen die zuständige Genehmigungsbehörde. Technische Fachbehörde für die untere Wasserbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.

 

Naturschutz

Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzausführungsgesetz MV. In beiden Fällen ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen die zuständige Genehmigungsbehörde. Änderungen der morphologischen Beschaffenheit der Teiche wären mit Änderungen in den Uferbereichen verbunden, die teilweise gesetzlich geschützte Biotope aufweisen. Die Notwendigkeit solcher Änderungen wäre nachzuweisen und der damit ggfs. verbundene Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete, planerisch vorbereitete Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde auszugleichen.

 

Denkmalschutz

Es gelten das Denkmalschutzgesetz  MV und die Denkmalliste der Hansestadt Stralsund. Auf der Denkmalliste sind der Frankenteich und der Knieperteich mit Uferzonen als Teil der ehemaligen Stadtbefestigung aufgeführt, außerdem der Moorteich mit Stadtwald, der Voigdehäger Teich mit Staudamm und der Andershofer Teich mit Staudamm.

Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten eingetretenen Veränderungen in der historisch überkommenen Morphologie durch sukzessive Verlandungsvorgänge würden Änderungen an der aktuellen morphologischen Beschaffenheit einiger Teiche durchaus in Übereinstimmung mit der Erhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung aus Gründen des Denkmalschutzes stehen. Konkretere Rahmenbedingungen sind auf Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung zu klären.

 

zu 2:

Als Voraussetzung für die Planung konkreter Maßnahmen an den Stralsunder Stadtteichen wurden bislang zwei Sanierungskonzepte durch die Hansestadt Stralsund beauftragt.

 

Laut Sanierungskonzept für den Bauernteich (2013) sind keine seeinternen Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen, ökologischen und morphologischen Zustands erforderlich. Zur Minderung des unterirdischen Phosphoreintrags über die westlich angrenzende intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche wurde die Aufforstung dieser Fläche mit Laubbäumen empfohlen. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Hansestadt Stralsund; für 2016 sind entsprechende Verhandlungen mit dem Eigentümer vorgesehen. Die Mitwirkung der Eigentümer vorausgesetzt, sind bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen keine Konflikte zu erwarten.

 

Für den Kleinen Frankenteich liegen seit kurzem die vorläufigen Ergebnisse eines umfangreichen Untersuchungsprogramms und ein Sanierungskonzept vor. Darin werden einerseits Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen und ökologischen Zustands und andererseits auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Teichfläche durch Beräumung verlandeter Uferbereiche vorgeschlagen. Eine solche Maßnahme könnte einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität leisten und gleichzeitig die Wiederherstellung der historischen Uferkante im denkmalpflegerischen Sinne ermöglichen.

 

Dieses Konzept ist nun mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, der unteren Wasserbehörde, der unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt abzustimmen und ggf. zu qualifizieren, so dass auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen für die Sanierung der Teiche vorbereitet werden können.

 

zu 3:

Im Maßnahmenprogramm zur EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Warnow/Peene sind folgende Maßnahmen enthalten, die zur Verbesserung der Wasserqualität der Stralsunder Stadtteiche beitragen:

-           Einrichtung eines 15m breiten Gewässerschutzstreifen am Borgwallsee zur Unterbindung von Stoffeintrag durch Erosion von nordöstlich angrenzenden Ackerflächen

-           Gewässerrenaturierung in den Barth´schen Wiesen, Bereich nördlich Ortslage Vogelsang

-           Erhalt bzw. Einrichtung eines dauerhaften und ausreichend breiten rechtsseitigen Gewässerrandstreifens am Hohen Graben im Bereich der Kleingartenanlagen „Süd“ und „Am Stellwerk“

-           Naturnahe Gewässerneutrassierung des Kronenhalsgrabens (Graben 3) am Schwarzen Weg

-           Umbau/Ertüchtigung des Bornschen Schützes zur Ermöglichung einer größeren Durchfluss/Abflussmenge, zur Verstärkung der Verdünnungswirkung in den Stadtteichen

-           Reduzierung Stickstoffeinträge aus der Landnutzung, Zufluss zum Voigdehäger Teich

-           Machbarkeitsstudien für alle drei Zuflüsse zu den Stralsunder Stadtteichen

-           Ertüchtigung des maroden Dammes um den Borgwallsee zur Wasserstandssicherung, Gewässerbereich Stralsunder Mühlgraben

 

Diese Maßnahmen, mit Ausnahme der beiden letztgenannten, können helfen, durch Reduzierung des Nährstoffgehaltes der Zuflüsse den ökologischen Zustand der Stralsunder Stadtteiche zu verbessern und damit indirekt einer weiteren Verlandung der Teiche zu begegnen.

 

Die Hansestadt Stralsund hatte über die vorgenannten Maßnahmen hinaus in einer Stellungnahme vom 22.06.2015 gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gefordert, auch Maßnahmen, die den Borgwallsee und die Stadtteiche selbst betreffen, aufzunehmen. Bezüglich der Stadtteiche wurde dies leider mit der Begründung abgelehnt, dass die Fläche der einzelnen Teiche nicht die erforderliche Größe habe und Gewässerentwicklung lediglich im ländlichen Raum gefördert würde. Bezüglich des Borgwallsees, der über den Stralsunder Mühlgraben mit den Stadtteichen verbunden ist, wurde eine Berücksichtigung bei der weiteren Maßnahmenplanung (nach 2021) in Aussicht gestellt.

 

Frau Fechner erfragt, warum dem Brutgebiet für Vögel eine höhere Priorität als dem Fischbestand eingeräumt wird.

Herr Wohlgemuth informiert, dass er hierzu im derzeitigen Augenblick keine Informationen geben kann.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

 

2016-VI-01-0335

 

Herr Suhr erkundigt sich, wann die Sanierungsarbeiten am Kleinen Frankenteich umgesetzt werden und wann finanzielle Mittel benötigt werden.

Herr Wohlgemuth erläutert, dass der Vorabzug zurzeit in der Abteilung Planung und Denkmalpflege gesichtet wird und davon ausgegangen werden kann, dass die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden zügig geschehen wird. Einen konkreten Zeitrahmen kann Herr Wohlgemuth noch nicht nennen, da dies erst aus den Gesprächen mit den Behörden hervorgeht.

 

Herr Meißner schildert, dass er im Antrag zur Restaurierung der Stadtteiche (AN 0084/2015) bereits Restaurierungstechniken dargestellt und die DRAUSY-Methode empfohlen hat. Der Lebensraum der Fische wird dadurch erhalten und verbessert. Die Bevorzugung anderer Tiere außerhalb der Gewässer, sowie die Nichtdurchführung von Restaurierungsmaßnahmen im Bauernteich kann von Herrn Meißner nicht nachvollzogen werden.

 

Herr Dr. v. Bosse fragt nach, ob die Verlandungsausbaggerung mit den naturschutzrechtlichen Zielen vereinbar sei.

Herr Wohlgemuth entgegnet, dass ein Gutachten mit infrage kommenden Methoden erstellt wurde und dieses mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden muss. Damit ist das nicht final durchgeprüft.

 

Auf die Frage von Herrn Suhr teilt Herr Wohlgemuth mit, dass die Hansestadt Stralsund den Einwand von zusammenhängenden Teichen für den Anspruch auf Fördermittel eingebracht hat. Dieser Einwand blieb mit der Begründung erfolglos, dass die einzelnen Teiche jeweils einzeln heranzuziehen sind und somit der Grenzwert von 50 Hektar nicht erreicht wird.