Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich der Beschlüsse 2016-VI-01-0342 und 2016-VI-01-0343:

 

Der Managementplan Altstadt (Beschluss-Nr.: 2000-III-09-0429) wird mit der vorliegenden Fassung von 2015 aktualisiert und dient künftig als Handlungsgrundlage für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der Altstadt.

 

 


Herr Lastovka stellt folgende Änderungsanträge der CDU/FDP-Fraktion sowie des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung und begründet diese ausführlich:

 

1. Antrag der CDU/FDP-Fraktion  AN 0015/2016

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

In der Vorlage B0042/2015 wird der Beschlussvorschlag durch folgenden Text ersetzt:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Managementplan Altstadt (Beschluss-Nr.: 2000-III-09-0429) wird mit der vorliegenden Fassung von 2015 unter Umsetzung der in Satz 2 aufgezählten Änderungen aktualisiert und dient künftig als Handlungsgrundlage für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der Altstadt. In den Managementplan sind folgende Änderungen einzuarbeiten und umzusetzen:

1.         Kein Ersetzen der Tempo-30- Zone oder wesentlicher Teile davon durch eine Tempo-20-Zone.

2.         Die Nord-Süd-Verbindung zwischen der Altstadt und den Hafeninseln wird für den KFZ-Verkehr in beide Richtungen grundsätzlich aufrechterhalten, insbesondere wird auf eine Sperrung der Wasserstraße verzichtet.

3.         Die Straße „Am Fischmarkt“ wird in Richtung Seestraße von der Langenstraße bis zur Fährstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.“

 

2. Antrag des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung Antrag AN 0017/2016

 

In der Vorlage B 0042/2015 wird der Beschlussvorschlag durch folgenden Text ergänzt:

 

Zusätzlich aufgenommen werden im Managementplan Altstadt folgende Änderungen:

 

1.

Freistellung der Bastionen am Frankenteich durch Beräumung der verlandeten und aufgespülten Zwischenbereiche (nur als Darstellung im Plan).

 

2.

Im Verkehrskonzept wird auf Seite 40 folgender Satz hinzugefügt:

"Das Halten von Reisebussen in der Altstadt soll künftig nur noch als Kurzzeitparken (für das Ein- und Aussteigen) an festgelegten Standorten an den Wallstraßen und der Nördlichen Hafeninsel gestattet sein. Das Abstellen der Busse wird außerhalb der Altstadt erfolgen."

 

3. Im Teil F „Projekte und Maßnahmen“ wird auf Seite 54 folgender Satz aufgenommen:

"Mit der weiteren Sanierung der Klosteranlagen soll das baukulturelle Erbe einerseits erhalten und andererseits einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Herr Suhr stellt folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und begründet diese ebenfalls:

 

1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0019/2016

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) wird auf Seite 40 unter dem Abschnitt „Fahrradverkehr“

 

1.         folgender vierter Spiegelstrich ergänzt:

 

            „ - Es ist zu prüfen, ob durchgängige fahrradfreundliche Trassenführungen                     durch die Altstadt sowohl in Ost-West- wie auch in Nord-Süd-Ausrichtung                 realisiert werden kann, die es sowohl dem Alltagsradverkehr wie auch dem                  touristischen Radverkehr ermöglichen, die Altstadt zu durchqueren, aber auch                   Räder an geeigneten Stellanlagen mit der Möglichkeit zur sicheren                                  Aufbewahrung von Gepäck abzustellen, um so in der Altstadt zu verweilen.                    Die auszubildenden Routen sollen den Hauptbahnhof, den Hafen und den                    Ostseeküstenradwanderweg einbinden.“

 

2.         zudem folgende Ergänzung (unterstrichen) in der letzten Zeile vorgenommen:

 

            „ Zu prüfen bleibt, inwieweit sich überdachte Fahrradständer und                                     Abstellanlagen mit sicheren Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten integrieren                        lassen.“

 

2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0020/2016

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) wird auf Seite 36 ist unter dem Abschnitt „Grün- und Freiflächen“ folgender Absatz ergänzt:

 

„Es sind Maßnahmen zu entwickeln, die innerhalb der Altstadt zu mehr städtischem Grün führen und das Stadtklima verbessern. Geeignet dazu sind insbesondere Strauch- und Baumpflanzungen mit einheimischen Gehölzen und Fassadenbegrünung mit geeigneten Kletterpflanzen. Die Einführung eines Programms zur Fassadenbegrünung, mit dem auch private Eigentümer einen Anreiz erhalten, soll geprüft werden.“

 

3: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0021/2016

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) werden unter dem Abschnitt „Verkehrskonzept“ auf Seite 40 nach dem dritten Absatz folgende Passagen ergänzt:

 

1.         „Es ist zu prüfen, ob die Straße „Am Fischmarkt“ mittelfristig als Fußgängerbereich ausgebildet werden kann, um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich deutlich zu verbessern.“

2.         „Die Straße am Langenwall soll zukünftig als Fußgängerbereich ausgebildet werden.“

 

 

Nach einer umfassenden Diskussion stellt der Präsident die Anträge wie folgt zur Abstimmung:

 

1. Abstimmung

 

Antrag der CDU/FDP-Fraktion  AN 0015/2016

In der Vorlage B0042/2015 wird der Beschlussvorschlag durch folgenden Text ersetzt:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Managementplan Altstadt (Beschluss-Nr.: 2000-III-09-0429) wird mit der vorliegenden Fassung von 2015 unter Umsetzung der in Satz 2 aufgezählten Änderungen aktualisiert und dient künftig als Handlungsgrundlage für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der Altstadt. In den Managementplan sind folgende Änderungen einzuarbeiten und umzusetzen:

1.        

Kein Ersetzen der Tempo-30- Zone oder wesentlicher Teile davon durch eine Tempo-20-Zone.

2.        

Die Nord-Süd-Verbindung zwischen der Altstadt und den Hafeninseln wird für den KFZ-Verkehr in beide Richtungen grundsätzlich aufrechterhalten, insbesondere wird auf eine Sperrung der Wasserstraße verzichtet.

3.        

Die Straße „Am Fischmarkt“ wird in Richtung Seestraße von der Langenstraße bis zur Fährstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.“

 

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2015-VI-01-0342

 

 

 

 

2. Abstimmung

 

Antrag des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung AN 0017/2016:

 

In der Vorlage B 0042/2015 wird der Beschlussvorschlag durch folgenden Text ergänzt:

 

Zusätzlich aufgenommen werden im Managementplan Altstadt folgende Änderungen:

 

1.

Freistellung der Bastionen am Frankenteich durch Beräumung der verlandeten und aufgespülten Zwischenbereiche (nur als Darstellung im Plan).

2.

Im Verkehrskonzept wird auf Seite 40 folgender Satz hinzugefügt:

"Das Halten von Reisebussen in der Altstadt soll künftig nur noch als Kurzzeitparken (für das Ein- und Aussteigen) an festgelegten Standorten an den Wallstraßen und der Nördlichen Hafeninsel gestattet sein. Das Abstellen der Busse wird außerhalb der Altstadt erfolgen."

3.

Im Teil F „Projekte und Maßnahmen“ wird auf Seite 54 folgender Satz aufgenommen:

"Mit der weiteren Sanierung der Klosteranlagen soll das baukulturelle Erbe einerseits erhalten und andererseits einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2015-VI-01-0343

 

 

3. Abstimmung

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0019/2016

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) wird auf Seite 40 unter dem Abschnitt „Fahrradverkehr“

 

1.         folgender vierter Spiegelstrich ergänzt:

 

            „ - Es ist zu prüfen, ob durchgängige fahrradfreundliche Trassenführungen                     durch die Altstadt sowohl in Ost-West- wie auch in Nord-Süd-Ausrichtung                 realisiert werden kann, die es sowohl dem Alltagsradverkehr wie auch dem                  touristischen Radverkehr ermöglichen, die Altstadt zu durchqueren, aber auch                   Räder an geeigneten Stellanlagen mit der Möglichkeit zur sicheren                                  Aufbewahrung von Gepäck abzustellen, um so in der Altstadt zu verweilen.                    Die auszubildenden Routen sollen den Hauptbahnhof, den Hafen und den                    Ostseeküstenradwanderweg einbinden.“

 

2.         zudem folgende Ergänzung (unterstrichen) in der letzten Zeile vorgenommen:

 

            „ Zu prüfen bleibt, inwieweit sich überdachte Fahrradständer und                                     Abstellanlagen mit sicheren Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten integrieren                        lassen.“

 

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

4. Abstimmung

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0020/2016

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) wird auf Seite 36 ist unter dem Abschnitt „Grün- und Freiflächen“ folgender Absatz ergänzt:

 

„Es sind Maßnahmen zu entwickeln, die innerhalb der Altstadt zu mehr städtischem Grün führen und das Stadtklima verbessern. Geeignet dazu sind insbesondere Strauch- und Baumpflanzungen mit einheimischen Gehölzen und Fassadenbegrünung mit geeigneten Kletterpflanzen. Die Einführung eines Programms zur Fassadenbegrünung, mit dem auch private Eigentümer einen Anreiz erhalten, soll geprüft werden.“

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

5. Abstimmung

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN 0021/2016

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Managementplan Altstadt, Fortschreibung 2015 (Vorlage B 0042/2015 / TOP 12.5) werden unter dem Abschnitt „Verkehrskonzept“ auf Seite 40 nach dem dritten Absatz folgende Passagen ergänzt:

 

1.        

„Es ist zu prüfen, ob die Straße „Am Fischmarkt“ mittelfristig als Fußgängerbereich ausgebildet werden kann, um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich deutlich zu verbessern.“

2.        

„Die Straße am Langenwall soll zukünftig als Fußgängerbereich ausgebildet werden.“

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Abschließend stellt Herr Paul die Vorlage einschließlich der Änderungen durch die Beschlüsse 2016-VI-01-342 und -343 zur Abstimmung:

 


Mehrheitlich zugestimmt