Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß Anlage 2 abgewogen.

 

2. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches gemäß Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334) wird die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3.2 der Hansestadt Stralsund „Industriegebiet Koppelstraße“ gelegen im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil „Am Umspannwerk“, in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2015, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Die beigelegte Begründung vom Oktober 2015 wird gebilligt.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


34 Zustimmungen      0 Gegenstimmen       2 Stimmenthaltungen