Gast: Herr Wohlgemuth

 

Herr Wohlgemuth erklärt, dass dieser Bebauungsplan ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 64 beschlossen werden soll, um auf der Grundlage des städtebaulichen Gesamtkonzeptes dieses Baugebiet nördlich von Holzhausen nach Norden hin abzuschließen. Im Bebauungsplan Nr. 65 sollen gleiche oder vergleichbare gestalterische Festsetzungen wie in Nr. 64 gelten. Beide Bauabschnitte sollen durch eine Grünfuge voneinander getrennt werden. Durch diese Maßnahme wird dieses städtebauliche Quartier zum Abschluss gebracht.

Herr Gottschling betont, dass seine Fraktion es für falsch hält, dieses Gebiet zu erschließen, da es andere geeignete Grundstücke gibt.

Herr Suhr spricht an, dass ausreichend potenzielle Bebauungsplätze aus bestehenden Bebauungsplänen und Innenverdichtungen, in denen Maßnahmen nach § 34 BauGB möglich sind, zur Verfügung stehen. Außerdem ist in einer langfristigen Planung bereits die Fläche zwischen Devin und dem Stadtgebiet für Wohnbebauung identifiziert worden.

 

Herr Lastovka stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0071/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


Abstimmung: 5 Zustimmungen    1 Stimmenthaltungen               3 Gegenstimmen