Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

Gehört das gesamte Areal der ehemaligen Jugendherberge am Knieperwall zum Sanierungsgebiet Altstadt?

Wenn ja, welche farblichen Vorgaben sind für das Sanierungsgebiet bindend?

Wie wird sichergestellt, dass sich die Farbgebung neuer oder sanierter Häuser dem Stadtbild anpasst?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Areal gehört zum Sanierungsgebiet Altstadt.

 

Generell ist die Farbgebung von Gebäuden im Sanierungsgebiet genehmigungspflichtig und mit der Denkmalpflege abzustimmen. Diese Auflage ist regelmäßiger Bestandteil der Sanierungsrechtlichen und Denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen.

 

Die farblichen Vorgaben basieren auf wissenschaftlich durch Restauratoren am Bestand ermittelten Farben; Farben aus diesem Farbspektrum finden in der Regel auch bei Neubauten Verwendung.

 

Im Falle der Punkthäuser wurde die Farbgebung  vom Planungsbüro vorgeschlagen und auf Grundlage von Probeanstrichen durch die Denkmalpflege freigegeben. Der Farbkontrast zwischen den hellen Neubauten und den benachbarten roten bzw. ziegelsichtigen Gebäuden ist zwar an dieser Stelle noch ungewohnt, andererseits jedoch eine an verschiedenen Stellen der Altstadt - und insbesondere auch an der Stadtmauer im südlichen Abschnitt des Knieperwalls - vorhandene und historisch überlieferte Farbkombination.

 

Herr Riedel dankt für die Antwort. Dennoch erscheint ihm die gewählte Farbgebung nicht sehr gelungen und damit gewöhnungsbedürftig.

 

Der Einreicher verzichtet auf die beantragte Aussprache.