Anfrage:
1. Welche Sprachkenntnisse und Leitlinien oder Handlungsempfehlungen
stehen der Verwaltung für die Bearbeitung von Anliegen internationaler
EinwohnerInnen zur Verfügung?
2. Welche
Fortbildungen für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zu diesem Thema wurden
in den Jahren seit 2010 angeboten und wie viele MitarbeiterInnen haben daran
teilgenommen?
3. Gibt es
Planungen zu Seminaren, Workshops, Sprachkursen und weiteren
Fortbildungsangeboten für die Zukunft und wie sehen diese aus?
Herr Gawoehns beantwortet die Anfrage wie folgt:
Es ist zu prüfen, wo es zu Verwaltungshandlungen
kommt.
In der Führerscheinstelle kann es zu dem Fall kommen,
dass ein Umtausch eines internationalen Führerscheins notwendig wird. Bisher
haben Fremdsprachenkenntnisse der MitarbeierInnen und Deutschkenntnisse der
Kunden ausgereicht.
Im Bereich Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten sind
Unterlagen, Dokumente, Verträge, Nachweise immer in deutscher Sprache
vorzulegen, da die Amtssprache Deutsch ist.
Bei persönlichen Vorsprachen wird ggf. ein Dolmetscher mitgebracht
(Familienangehörige, Hilfsorganisationen), Unter Umständen werden frei
verfügbare Übersetzungstools über das Internet genutzt.
Im Standesamt ist durch den
Anstieg der Zahl von Asylbewerbern ein
Anstieg der zu beurkundenden Geburten aus diesem Personenkreis zu verzeichnen.
Sprachprobleme werden meist durch Hilfen von schon länger hier lebenden
Landsleuten gelöst. In einigen Fällen wie z.B. bei Eheschließungen ist ein
Dolmetscher gesetzlich vorgeschrieben.
Im Hafenamt und der Verkehrsbehörde reichen die
vorhandenen Englischkenntnisse aus, um beispielsweise einen Touristenfischereischein
an den Kunden zu bringen oder einen Parkausweisantrag zu bearbeiten.
Zusammenfassung:
Vorhandene Sprachkenntnisse bei den Beschäftigten und
Unterstützungspersonen, die von den ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen
mitgebracht werden sowie unkompliziert zur Verfügung stehende Übersetzungstools
reichen aus. Außerdem gibt es in der Verwaltung einige Kolleginnen und
Kollegen, deren Fremdsprachenkenntnisse überdurchschnittlich sind und auf deren
Hilfe bei Bedarf zurückzugreifen wäre.
Unlösbare Probleme gab es bisher nicht.
Ein nennenswerter Bedarf an Fortbildungen in dieser
Hinsicht war bis jetzt nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2007 ist auf Anforderung
das Personal des Hafenamtes in Englisch geschult worden. Die Verwaltung ist
aber Willens und in der Lage, auf Bedarfe in angemessener Zeit zu reagieren.
Frau Müller fragt nach, ob die Mitarbeiter z.B. auch
auf Zuzüge aus dem skandinavischen Bereich vorbereitet sind. Dazu teilt Herr
Gawoehns mit, dass eine Nachfrage in den Ämtern erfolgt ist und es keine
Probleme gab.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer
Aussprache zur Abstimmung.
Mehrheitlich abgelehnt