Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1. Welche Sprachkenntnisse und Leitlinien oder Handlungsempfehlungen stehen der Verwaltung für die Bearbeitung von Anliegen internationaler EinwohnerInnen zur Verfügung?

2. Welche Fortbildungen für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zu diesem Thema wurden in den Jahren seit 2010 angeboten und wie viele MitarbeiterInnen haben daran teilgenommen?

3. Gibt es Planungen zu Seminaren, Workshops, Sprachkursen und weiteren Fortbildungsangeboten für die Zukunft und wie sehen diese aus?

 

Herr Gawoehns beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Es ist zu prüfen, wo es zu Verwaltungshandlungen kommt.

 

In der Führerscheinstelle kann es zu dem Fall kommen, dass ein Umtausch eines internationalen Führerscheins notwendig wird. Bisher haben Fremdsprachenkenntnisse der MitarbeierInnen und Deutschkenntnisse der Kunden ausgereicht.

 

Im Bereich Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten sind Unterlagen, Dokumente, Verträge, Nachweise immer in deutscher Sprache vorzulegen, da die Amtssprache Deutsch ist.

Bei persönlichen Vorsprachen  wird ggf. ein Dolmetscher mitgebracht (Familienangehörige, Hilfsorganisationen), Unter Umständen werden frei verfügbare Übersetzungstools über das Internet genutzt.

 

Im Standesamt ist durch den Anstieg der Zahl von  Asylbewerbern ein Anstieg der zu beurkundenden Geburten aus diesem Personenkreis zu verzeichnen. Sprachprobleme werden meist durch Hilfen von schon länger hier lebenden Landsleuten gelöst. In einigen Fällen wie z.B. bei Eheschließungen ist ein Dolmetscher gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Im Hafenamt und der Verkehrsbehörde reichen die vorhandenen Englischkenntnisse aus, um beispielsweise einen Touristenfischereischein an den Kunden zu bringen oder einen Parkausweisantrag zu bearbeiten.

 

Zusammenfassung:

Vorhandene Sprachkenntnisse bei den Beschäftigten und Unterstützungspersonen, die von den ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen mitgebracht werden sowie unkompliziert zur Verfügung stehende Übersetzungstools reichen aus. Außerdem gibt es in der Verwaltung einige Kolleginnen und Kollegen, deren Fremdsprachenkenntnisse überdurchschnittlich sind und auf deren Hilfe bei Bedarf zurückzugreifen wäre.

Unlösbare Probleme gab es bisher nicht.

 

Ein nennenswerter Bedarf an Fortbildungen in dieser Hinsicht war bis jetzt nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2007 ist auf Anforderung das Personal des Hafenamtes in Englisch geschult worden. Die Verwaltung ist aber Willens und in der Lage, auf Bedarfe in angemessener Zeit zu reagieren.

 

 

Frau Müller fragt nach, ob die Mitarbeiter z.B. auch auf Zuzüge aus dem skandinavischen Bereich vorbereitet sind. Dazu teilt Herr Gawoehns mit, dass eine Nachfrage in den Ämtern erfolgt ist und es keine Probleme gab.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Mehrheitlich abgelehnt