Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ist die Gebührenerhebung durch das Wassersportzentrum (WSZ) im Bereich des

Großen Dänholms (links des Rügendamms) zulässig?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Wassersportzentrum hat von der Hansestadt Stralsund die in der Abbildung gelb markierte Fläche gemietet. Lediglich auf dieser Fläche, die als Parkplatz genutzt wird, ist die Erhebung von Parkentgelten gestattet. Auf den öffentlichen, städtischen Flächen dürfen keine Parkentgelte durch das Wassersportzentrum erhoben werden. Mit Schreiben vom 10.06.2015 wurde das Wassersportzentrum durch die Hansestadt Stralsund aufgefordert, keine Zahlungsaufforderungen für das Parken außerhalb der gepachteten Flächen zu verteilen.

 

Leider ist festzustellen, dass in der Vergangenheit wiederholt auf den Grünflächen ordnungswidrig geparkt wurde, im Strandbereich ordnungswidrig Bootstrailer abgestellt wurden und dort ein Slippen von Booten stattgefunden hat. Auch ist das Zelten und die Übernachtung in beweglichen Unterkünften wie Wohnwagen oder Wohnmobilen gemäß § 28 Abs. 1 NatSchAG M-V dort nicht zulässig. Die Hansestadt Stralsund plant hier kurzfristig eine Verbesserung bezüglich der Ausweisung und Durchsetzung der Verbote.

 

Herr Riedel fragt, wie die Umsetzung der Verbote erfolgen soll.

 

Herr Bogusch erklärt, dass Gespräche mit der Wasserschutzpolizei geführt wurden und durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch  Poller, diese Verbote durchgesetzt werden sollen.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.